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Lieferbedingungen Ihrer Rollrasenbestellung

Stand 03/2024

Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Anlieferung ist Folgendes zu beachten:

1. Die Lieferung findet mit LKW von 7,5 t mit Anhänger, 18 t/26 t Zwei-/Dreiachser bis hin zu 40 t -Fahrzeugkombination statt. Sollte die Anlieferungsstraße nicht für o.g. Fahrzeuge ausgelegt / befahrbar sein, ist eine Anlieferung gegen Aufpreis mit einem 7,5 t LKW als Einzeltour (ohne Anhänger) möglich. Ist die Straße mit den o.g. Fahrzeugen nicht befahrbar und wurde dies im Vorfeld nicht vom Auftraggeber angezeigt, kann die Auslieferung nur zur nächstgelegenen möglichen Abladestelle stattfinden.

2. Die Entladung findet frei Bordsteinkante mit Hubwagen statt. Wenn es ohne Mehraufwand möglich ist, fahren wir den Rasen zu Ihrer Verlegestelle. Sollte das Lieferfahrzeug / der Hubwagen den öffentlichen Straßenraum verlassen, tritt ein allgemeiner Haftungsausschluss für Schäden an Grundstück, Gebäuden und Fahrzeugen in Kraft. Für die Entladung wird ein fester Untergrund bestehend aus Pflaster, Beton oder Asphalt vorausgesetzt.

3. Die Zahlung erfolgt vorab per Überweisung oder bar / per EC-Karte bei der Lieferung. (Bei regelmäßigen Bestellungen ist die Zahlung per Lastschrift bei eingerichtetem Kundenkonto möglich) Bei EC-Kartenzahlung ist ein ausreichender Empfang des mobilen Lesegeräts notwendig (Funknetz)! Sollte der Empfang aus technischen Gründen für die Zahlung nicht ausreichend sein, so muss der Kunde Bargeld vorhalten oder dazu bereit sein, den nächsten Geldautomaten schnellstmöglich aufzusuchen. Vorkasse per Überweisung ist nur möglich, wenn der volle Betrag bis einen Tag vor Auslieferungstermin auf dem Konto von Matthies Landwirtschaft eingegangen ist.

4. Alle angegebenen Lieferzeiten sind ausschließlich geschätzte Zeitangaben. Wir geben uns größte Mühe allen Zeitwünschen gerecht zu werden. Allerdings sind Abweichungen von der angegebenen Lieferzeit nicht auszuschließen. Bei Abweichungen von der geplanten Tourenabfolge von mehr als 30 min. wird der angegebene Kundenkontakt telefonisch informiert. Hierfür ist eine ständig erreichbare Telefonnummer des Kunden bei der Bestellung anzugeben. Grundsätzlich hat der Kunde mindestens 30 min. vor dem angegebenen Lieferzeitpunkt anwesend zu sein. Wartezeiten durch Abwesenheit des Empfängers, nicht vorgehaltenem Rechnungsbetrag oder falscher Orts- bzw. Lieferangaben werden mit 1,- € / min. in Rechnung gestellt. Die maximale Wartezeit beträgt 20 min.

5. Rollrasen ist ein Naturprodukt bei welchem leichte Farbabweichungen möglich sind. Ein Sichtbereich sollte daher möglichst aus einer Lieferung verlegt werden.

Wenn die Verlegung aufgeteilt werden muss, ist es sinnvoll die Teilmengen vom selben Schälfeld zu bekommen. Da Schälfelder endlich sind geben Sie bitte bei der ersten Bestellung an wann und wieviel Rollrasen folgen soll. Dann versuchen wir es von einem Feld möglich zu machen.

6. Die Auslieferung der Ware findet auf Europaletten statt. Pro Palette werden 15,00 € Pfand erhoben. Die Paletten können Mo. – Fr. sowie am Samstag nach Absprache Unter den Eichen 1, 21279 Wenzendorf abgegeben werden.

Eine Abholung der Europaletten durch Matthies Landwirtschaft ist nur nach Absprache und gegen eine Gebühr möglich. Für eine Abholung müssen die Paletten sauber gestapelt und werktags von 06:00 – 18:00 Uhr für unsere Fahrer zugänglich sein.

7. Bei Erhalt der Ware ist der Auftraggeber verpflichtet die Lieferung auf Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen. Eine spätere Anzeige eines Mangels kann nicht akzeptiert werden. Grundsätzlich handelt es sich bei Rollrasen um eine Lebendware, daher können spätere Gewährleistungsansprüche nicht gewährt werden.

8. Um die Wärmeentwicklung des Rasens zu mindern, ist die Wickelfolie nach Erhalt des Rasens sofort zu entfernen. Zusätzlich sollten die beiden oberen Lagen (bei vollen Paletten) abgenommen werden.

9. Rollrasen ist grundsätzlich sofort zu verlegen und anschließend ausreichend zu wässern (je nach Witterung).

Unsere AGB können auf unserer Homepage www.matthies-landwirtschaft.de gefunden werden.