Widerrufsrecht
Stornierungsfristen
Rasen wird eigens für Ihren Auftrag frisch geschält. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass erteilte Aufträge in dieser Warengruppe nur bis spätestens zwei volle Werktage (Mo-Fr) bis 16:00 Uhr vor dem bestätigten Liefertermin stornierbar sind. (Beispiel: Vereinbarter Liefertag: Freitag, letzte Stornierungsmöglichkeit: Mittwoch 16:00 Uhr).
Erfolgt die Stornierung später als hier angegeben, müssen wir Ihnen leider bei Bestellung von Rasen (da dieser nicht lagerbar oder wiederverwendbar ist) den gesamten Warenwert plus die ggf. enthaltenen oder eigens ausgewiesenen Frachtkosten bis zu einer maximalen Höhe von 100% berechnen. Mögliche Differenzbeträge erstatten wir selbstverständlich binnen einer maximalen Bearbeitungszeit von 14 Tagen zurück.
Wir sind bemüht aber ausdrücklich nicht verpflichtet Stornierungen bzw. Verschiebungen auch kurzfristiger anzunehmen. Rufen Sie an und klären Sie Ihren individuellen Fall.
Widerrufsrecht bei Rasen
Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Dessen Frist von 14 Tagen beginnt am Tag der Warenlieferung. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Lieferungen aus unserer Warengruppe Rasen. Hier schließt der Gesetzgeber nach § 312d (4), Abs.1 BGB ein solches aus, da es sich um Waren handelt, die „…nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten werden könnte“. Selbstverständlich besteht dann ein Widerrufsrecht, sollte die Ware versehentlich eine ganz andere sein als die, die Sie bestellt haben. Dies gilt auch bei Mängeln oder Frachtschäden an einzelnen Bestandteilen der Ware, was die Abnahmepflicht der übrigen Bestandteile der Lieferung jedoch nicht berührt, sowie bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Lieferanten. Die Erstattung der Warenkosten erfolgt – eine Nicht-Ingebrauchnahme der Ware vorausgesetzt – durch Gutschrift auf ein von Ihnen anzugebendes Konto. Bei zuvoriger Ingebrauchnahme der Ware ist ein anteiliger Wertersatz abzugsfähig.
Widerrufs-Anzeigen richten Sie bitte unter Angabe Ihres Kundennamens und der Rechnungsnummer an: Matthies Landwirtschaft, Unter den Eichen 1, 21279 Wenzendorf oder per E-Mail an info@matthies-landwirtschaft.de und sofort telefonisch unter 04165 998 110. Lieferungen dieser Warengruppe sind bei Erhalt durch Sie oder durch Sie beauftragte Dritte auf den Zustand der Ware, auf Vollständigkeit, Menge, Qualität, Beschaffenheit und Transportschäden zu prüfen und durch Unterzeichnung der Lieferpapiere oder Bezahlung vor Ort und Unterzeichnung der Lieferpapiere zu bestätigen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen uns festgestellte Abweichungen bei Produkten der Warengruppe Rasen spätestens am ersten Werktag nach der Lieferung schriftlich anzeigt werden und durch entsprechendes Bildmaterial belegt werden können. Werden uns diese erst später angezeigt, ist für uns nicht feststellbar, ob unter Umständen mit der Ware unsachgemäß umgegangen wurde (z.B. zu lange Lagerung, Lagerung in der Sonne, Nichtbewässerung, etc.). Eine ausdrückliche Beauftragung, die Ware ohne Ihre Anwesenheit oder die eines Dritten und somit ohne Eingangsbestätigung an einem vereinbarten Ort abzuladen, entbindet uns von jeglicher Pflicht auf Gewährleistung oder Schadensersatz.
Widerrufsrecht bei anderen Warengruppen
Für alle anderen (nicht verderblichen) Warengruppen (z.B. Dünger, Maulwurfsgitter, etc.) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Dessen Frist von 14 Tagen beginnt am Tag der Warenlieferung. Die Erstattung der Warenkosten erfolgt – eine Nicht-Ingebrauchnahme der Ware vorausgesetzt – durch Gutschrift auf ein von Ihnen anzugebendes Konto. Bei zuvoriger Ingebrauchnahme der Ware ist ein anteiliger Wertersatz abzugsfähig. Widerrufs-Anzeigen richten Sie bitte unter Angabe Ihres Kundennamens und Rechnungsnummer an: Matthies Landwirtschaft, Unter den Eichen 1, 21279 Wenzendorf.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware einschließlich mitgelieferter Paletten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vor. Soweit wir für den Kunden ein Debitorenkonto führen, bleibt das Eigentum an gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich des Saldos des Debitorenkontos vorbehalten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes tritt der Besteller seine sämtlichen Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab. Dies gilt auch für den Fall einer Verarbeitung der Kaufsache vor Weiterverkauf. Der Besteller bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Davon unberührt bleibt unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf erste Anforderung sämtliche abgetretenen Forderungen einschließlich deren Schuldner bekanntzugeben und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner über die Abtretung zu informieren.
Rücknahme von Transportmaterial
Wir liefern die Waren natürlich in einer jeweils sachgerechten Verpackung (Produkte der Warengruppe Rasen auf Europaletten). Der Versand erfolgt auf Europaletten. Die Paletten werden bei Lieferung in Rechnung gestellt (Pfandbetrag). Solche Europaletten können bei uns (Unter den Eichen 1, 21279 Wenzendorf) oder bei anderen Betrieben in Ihrer Nähe, die solche Europaletten nutzen, gegen Erstattung eines Betrages zurückgegeben werden. Bei Auslieferung kann auch ein Palettentausch (Europaletten!) erfolgen. In diesem Fall wird kein Pfandbetrag fällig. Über die ausgelieferten Paletten wird intern ein Palettenkonto geführt.

